Warum sich die Vergabe von Netzanschlusspunkten grundlegend verändert
Einführung vom Reifegradverfahren für Netzanschlüsse von Großbatteriespeichern – Deutsche Übertragungsnetzbetreiber entscheiden sich für Wandel.
Die Rahmenbedingungen für den Anschluss großer Batteriespeicher an das deutsche Stromnetz befinden sich im Umbruch. Mit der Einführung des Reifegradverfahrens für Netzanschlüsse von Batteriespeichern verändert sich die Art und Weise wie Netzanschlusspunkte vergeben werden grundlegend. Während bisher vor allem die Geschwindigkeit der Antragstellung entscheidend war, rückt künftig die tatsächliche Umsetzungswahrscheinlichkeit eines Projekts in den Mittelpunkt. Das sogenannte Windhundprinzip – also „first come, first served“ – verliert damit seine zentrale Rolle.
Für Projektentwickler, Investoren und Energieunternehmen markiert diese Entwicklung einen wichtigen Paradigmenwechsel. Netzanschlusskapazitäten werden künftig effizienter genutzt, indem fortgeschrittene Projekte priorisiert werden. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Planungstiefe, Projektstruktur und Nachweisführung.
Das Reifegradverfahren für Netzanschlüsse von Großbatteriespeichern (BESS) ist daher nicht nur eine neue regulatorische Vorgabe, sondern auch ein Signal für die zunehmende Professionalisierung der Branche.
Vom Windhundprinzip zum Reifegradverfahren
Wo das Windhundprinzip an seine Grenzen stößt
In den vergangenen Jahren ist das Interesse an großen Batteriespeicherprojekten in Deutschland stark gestiegen. Der Ausbau erneuerbarer Energien, steigende Volatilität im Stromsystem und neue Geschäftsmodelle im Energiemarkt haben zu einer wachsenden Nachfrage nach Speicherlösungen geführt. Parallel dazu stieg die Zahl der Netzanschlussanfragen deutlich an. Vor allem Projekte im Bereich der Großbatteriespeicher stellten die Netzbetreiber vor neue Herausforderungen.
Das bisherige Vergabesystem basierte auf dem sogenannten Windhundprinzip. Netzanschlüsse wurden nach dem Zeitpunkt der Antragstellung vergeben. Wer seinen Antrag zuerst einreichte, erhielt Vorrang. Dabei war die tatsächliche Projektreife und Kredibilität des Petenten irrelevant.
Diese Praxis führte zunehmend zu strukturellen Problemen. Viele Projekte sicherten sich frühzeitig Netzkapazitäten, obwohl sie sich noch in einer sehr frühen Planungsphase befanden. Teilweise fehlten zu diesem Zeitpunkt sogar grundlegende Voraussetzungen wie gesicherte Flächen oder konkrete Genehmigungsplanungen.
Die Konsequenz war, dass wertvolle Netzanschlusskapazitäten gebunden wurden. Dabei war meist eine zeitnahe Realisierung des vorhandenen Projekts unrealistisch. Gleichzeitig mussten weiter entwickelte Vorhaben häufig lange warten, obwohl sie technisch und wirtschaftlich bereits umsetzbar gewesen wären.
Gerade im Bereich der Batteriespeicher führte diese Situation zu erheblichen Engpässen. Bis Ende 2025 waren bei den deutschen Übertragungsnetzbetreibern eine enorme Anzahl an Anschlussanfragen mit einer Gesamtleistung von mehreren hundert Gigawatt eingegangen. Ein erheblicher Teil dieser Projekte befand sich jedoch noch in einem sehr frühen Entwicklungsstadium. Vor diesem Hintergrund entstand der politische und regulatorische Druck, die Vergaberegeln für Netzanschlüsse zu reformieren.
Gesetzliche Grundlagen und Änderungen
Änderung der KraftNAV und Anwendung des §17 EnWG
Die regulatorische Grundlage für die Einführung des Reifegradverfahrens für Netzanschlüsse von Batteriespeichern wurde durch eine Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) geschaffen. Kurz vor Weihnachten 2025 beschloss die Bundesregierung, Batteriespeicher aus dem Anwendungsbereich der KraftNAV herauszunehmen. Damit entfiel für große Speicheranlagen die bisherige Pflicht, Netzanschlüsse strikt nach dem Windhundprinzip zu vergeben.
Stattdessen richtet sich der Netzanschluss von Batteriespeichern nun nach §17 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Diese Vorschrift garantiert weiterhin einen diskriminierungsfreien Zugang zum Stromnetz, gibt den Netzbetreibern jedoch mehr Flexibilität bei der Organisation der Anschlussverfahren. Gerade bei knappen Netzkapazitäten eröffnet diese Regelung neue Möglichkeiten, Projekte anhand objektiver Kriterien zu priorisieren.

Übertragungsnetzbetreiber entscheiden sich für Reifegradverfahren
Ab dem 1. April 2026 setzen die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber ein gemeinsames Reifegradverfahren für Batteriespeicheranschlüsse um. Statt Anträge laufend nach Eingangsdatum zu bearbeiten, werden Netzanschlussanfragen künftig in festgelegten Zeiträumen gesammelt und anschließend gemeinsam bewertet. Dieses zyklische Verfahren ermöglicht eine bessere Planung der verfügbaren Netzkapazitäten und reduziert administrative Engpässe.
Im Zentrum des Verfahrens steht eine strukturierte Bewertung des Projektfortschritts. Ziel ist es, diejenigen Vorhaben zu identifizieren, die mit hoher Wahrscheinlichkeit tatsächlich umgesetzt werden. So wird vermieden, dass spekulative Projekte Kapazitäten blockieren, die an reifere Projekte gehen könnten.
Bewertungskriterien im Reifegradverfahren
Über die Auswahl von tragfähigen Projekten
Das Reifegradverfahren für Netzanschlüsse von Batteriespeichern basiert auf einer systematischen Bewertung mehrerer Projektaspekte. Zu den wichtigsten Kriterien gehören:
- Flächensicherung und Genehmigungsstand: Ein wesentliches Bewertungskriterium ist der Fortschritt bei der Flächensicherung und bei genehmigungsrechtlichen Verfahren. Projekte mit gesicherten Grundstücken und fortgeschrittenen Genehmigungsprozessen haben bessere Chancen auf eine hohe Bewertung.
- Technisches Anlagenkonzept: Auch die technische Planung des Batteriespeichers spielt eine zentrale Rolle. Dazu gehören unter anderem die Auslegung der Anlage, das Netzanschlusskonzept sowie die Integration in bestehende Infrastruktur.
- Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Die Netzbetreiber prüfen außerdem, ob der Projektentwickler über ausreichende finanzielle Ressourcen verfügt, um das Vorhaben tatsächlich umzusetzen. Eine solide Finanzierung ist daher ein wichtiger Bestandteil der Bewertung.
- Beitrag zum Energiesystem: Darüber hinaus wird berücksichtigt, welchen Nutzen ein Projekt für das Stromsystem bietet. Batteriespeicher können beispielsweise zur Netzstabilität beitragen, erneuerbare Energien integrieren oder Flexibilität im Strommarkt bereitstellen.
Alle Kriterien werden gleich gewichtet und fließen in eine Gesamtbewertung ein. Projekte mit besonders hoher Punktzahl gelten als besonders fortgeschritten und erhalten bevorzugt ein Netzanschlussangebot.
Ablauf des Reifegradverfahrens
Zentrale Änderungen im neuen Verfahren
Das Reifegradverfahren für Netzanschlüsse von BESS Projekten gliedert sich in mehrere klar definierte Schritte:
Zu Beginn veröffentlichen die Netzbetreiber verfügbare Anschlusskapazitäten. Projektentwickler können innerhalb eines bestimmten Zeitfensters ihre Anträge einreichen.
Für jeden Antrag wird eine Pauschale von 50.000 Euro erhoben.
Anschließend analysieren die Netzbetreiber alle eingereichten Projekte gemeinsam. In sogenannten Clusterstudien werden technische Auswirkungen auf das Netz untersucht und die Projekte anhand der Reifegradkriterien bewertet.
Auf Grundlage dieser Bewertung erhalten die Projekte mit dem höchsten Reifegrad ein verbindliches Angebot für einen Netzanschluss.
In diesem Schritt wird auch eine Realisierungskaution von 1.500 Euro pro Megawatt fällig. Diese dient als Sicherheit dafür, dass das Projekt tatsächlich umgesetzt wird.
Neue Kostenstruktur im Reifegradverfahren
Die Einführung des Reifegradverfahrens bringt auch eine klar definierte Kostenstruktur mit sich. Zunächst fällt für jeden Antrag eine Antragspauschale von 50.000 Euro an. Diese deckt unter anderem den administrativen Aufwand der Netzbetreiber ab. Erhält ein Projekt anschließend ein Netzanschlussangebot, müssen Projektentwickler eine Realisierungskaution hinterlegen. Diese beträgt 1.500 Euro pro Megawatt installierter Leistung.
Die Kaution wird später auf den Baukostenzuschuss angerechnet. Sollte ein Projekt jedoch aus Gründen scheitern, die im Verantwortungsbereich des Antragstellers liegen, kann die Kaution verfallen. Der eigentliche Baukostenzuschuss wird künftig in mehreren Tranchen gezahlt. Dieses gestaffelte Modell soll die finanzielle Belastung für Projektentwickler planbarer machen und gleichzeitig sicherstellen, dass reservierte Netzkapazitäten tatsächlich genutzt werden.
Vorteile gegenüber dem Windhundprinzip
Ein zentraler Effekt des Reifegradverfahrens für Netzanschlüsse ist die effizientere Nutzung vorhandener Netzkapazitäten. Projekte, die bereits weit entwickelt sind, können schneller umgesetzt werden, während spekulative Vorhaben weniger Chancen haben, Anschlusskapazitäten zu blockieren.Darüber hinaus schafft das Verfahren mehr Transparenz. Klare Bewertungskriterien und strukturierte Prozesse erleichtern es Projektentwicklern, ihre Vorhaben gezielt auf die Anforderungen der Netzbetreiber auszurichten.
Auch die Planbarkeit für Unternehmen verbessert sich. Da die Vergabe in festen Zyklen erfolgt, können Projektentwickler ihre Planungsprozesse besser koordinieren. Nicht zuletzt trägt das Verfahren zu mehr Gleichbehandlung bei. Entscheidungen basieren nicht mehr allein auf dem Zeitpunkt der Antragstellung, sondern auf objektiven Projektmerkmalen.

Auswirkungen auf die Batteriespeicherbranche
Planbarkeit und Professionalisierung
Für Unternehmen im Bereich der Großbatteriespeicher bedeutet das Reifegradverfahren sowohl neue Chancen als auch neue Anforderungen. Projekte mit bereits gesicherten Flächen, fortgeschrittenen Genehmigungsverfahren und klaren Finanzierungskonzepten profitieren von der neuen Systematik. Sie haben bessere Chancen, schnell einen Netzanschluss zu erhalten.
Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Projektentwickler deutlich. Vollständige Unterlagen, belastbare Planung und klare Nachweise werden künftig entscheidend sein. Insbesondere kleinere Unternehmen oder Start-ups müssen ihre Projektentwicklungsprozesse stärker strukturieren, um im Wettbewerb um Netzanschlusskapazitäten bestehen zu können. Langfristig könnte das Reifegradverfahren für Netzanschlüsse von Batteriespeichern daher zu einer stärkeren Professionalisierung der Branche führen.
Fazit: Ein Paradigmenwechsel für Netzanschlüsse
Mit dem Reifegradverfahren beginnt eine neue Phase der Netzanschlusspolitik in Deutschland. Statt eines reinen Wettbewerbs um den schnellsten Antrag rückt die tatsächliche Qualität und Umsetzungsreife von Projekten in den Mittelpunkt. Für die Batteriespeicherbranche bedeutet dies mehr Struktur, mehr Transparenz und langfristig auch eine effizientere Nutzung der vorhandenen Netzkapazitäten.
Unternehmen, die ihre Projekte frühzeitig solide planen, Flächen sichern und Finanzierungskonzepte entwickeln, können von dieser Entwicklung profitieren. Das Reifegradverfahren für Netzanschlüsse von Batteriespeichern ist damit nicht nur ein neues regulatorisches Instrument – sondern ein wichtiger Schritt für den weiteren Ausbau von Flexibilität und Speichertechnologien im deutschen Energiesystem; für Projektierer, Investoren und die Energiewirtschaft.
Vorstand Wenhai Wang über die Reifegradverfahren für Netzanschlüsse

„Der Ausbau von Batteriespeichern ist ein zentraler Baustein für ein stabiles und flexibles Energiesystem. Damit diese Projekte jedoch ihre Wirkung entfalten können, ist ein verlässlicher und transparenter Zugang zu Netzanschlüssen entscheidend.
Mit der Einführung des Reifegradverfahrens für Netzanschlüsse rückt erstmals die tatsächliche Umsetzungsreife eines Projekts in den Mittelpunkt der Vergabe von Netzanschlusspunkten. Das schafft mehr Planungssicherheit für Entwickler und sorgt gleichzeitig dafür, dass verfügbare Netzkapazitäten effizient genutzt werden.
Für Unternehmen bedeutet das: Wer seine Projekte frühzeitig strukturiert, Flächen sichert und technische Konzepte belastbar plant, kann Batteriespeicher schneller realisieren und so grundlegende Vorteile für BESS Projekte realisieren!“
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