Flächen für Batteriespeicher verpachten

von | 04.06.24

Geeignete Flächen für Batteriespeicher verpachten

und attraktive jährliche Pacheinnahmen sichern

Wer geeignete Flächen für Batteriespeicher besitzt, hat in den nächsten Jahren gute Chancen, auf diesen Flächen eine lukrative, jährliche Pacht zu erzielen. Doch was gilt es hierfür zu tun bzw. welche Kriterien machen Flächen für Batteriespeicher interessant? In diesem Beitrag möchten wir Hintergrundinformationen zur Projektentwicklung von Batteriespeichern bzw. sogenannten Großspeichern geben und beschreiben, welche Flächen für Batteriespeicher geeignet sind und welche Leistungen FAVEOS bei der Projektentwicklung von Batteriespeichern übernimmt.

Bedarf zur Stromspeicherung und Netzstabilisierung

Zunächst einmal stellt sich die Frage, warum Flächen für Batteriespeicher eine lukrative Einnahmequelle darstellen. Die Antwort hierauf ist recht einfach: durch den schnellen Zubau von erneuerbaren Stromerzeugungskapazitäten (Solaranlagen und Windenergieanlagen) entstehen im Rahmen der Energiewende neue technische Bedarfe bei der Stromspeicherung sowie der Netzstabilisierung.

Diese Bedarfe können insbesondere durch große Batteriespeicher (BESS) abgedeckt werden, da sie erhebliche Energiemengen zwischenspeichern und darüber hinaus Strom zur Netzstabilisierung liefern können! Wichtige Eigenschaften, um die Volatilität von Erneuerbaren Energieerzeugungskapazitäten auszugleichen! Deshalb ist davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren ein deutlicher Zubau von Batterispeichern / Großspeichern entsteht.

Diese Entwicklung wird unter anderem durch diverse Studien untermauert. Beispielsweise kommt die Fraunhofer-Studie “Batteriespeicher an ehemaligen Kraftwerksstandorten” zu dem Ergebnis, dass vor dem Hintergrund einer sicheren Stromversorgung mit 100 Prozent Erneuerbarer Energie “dezentrale und zentrale stationäre Batteriespeicher in großem Umfang notwendig” werden. Bis zum Jahr 2030 geht das Institut davon aus, dass in Deutschland etwa 100 GWhel. an Speicherkapazität benötigt werden. Die prognostizierte, zeitliche Entwicklung kann der folgenden Abbildung entnommen werden:

Fläche für Batteriespeicher Großspeicher verpachten
Abb. 1: Für die Systemintegration des fluktuierenden Stroms werden bis 2030 etwa 100 GWhel benötigt

Quelle:

https://www.ise.fraunhofer.de/de/presse-und-medien/presseinformationen/2022/fraunhofer-ise-kurzstudie-batteriegrossspeicher-an-ehemaligen-kraftwerksstandorten-sinnvoll.html

Welche Flächen für Batteriespeicher?

Standortfaktoren sind bei der Projektentwicklung entscheidend!

Für Flächenbesitzer stellt sich die Frage, welche Eigenschaften die Flächen für Batteriespeicher bieten soillten, um für die Projektentwicklung von Großspeichern in Frage zu kommen. Hierzu gibt es mehrere Aspekte, die eine wichtige Rolle spielen. Dieses sind unter anderem die stromseitige Netzverknüpfung, die Genehmigungsfähigkeit am Standort, die vertraglichen Regelungen zur Flächenverpachtung sowie der Baukostenzuschuss. Nachfolgend möchten wir diese Punkte etwas näher beschreiben:

Stromseitige Netzverknüpfung

Grundsätzlich ist es zunächst einmal wichtig, in räumlicher Nähe der vorgesehen Fläche geeignete Möglichkeit zu haben, einen großen Batteriespeicher technisch mit dem Stromnetz verknüpfen zu können. Das bedeutet: Standorte, die Hoch- und Mittelspannungsnetze in räumlicher Nähe haben und über entsprechende technische Aufnahmekapazitäten verfügen, besitzen grundsätzlich sehr gute Voraussetzungen für die Projektentwicklung von großen Batteriespeichern.

Im Weiteren sind Flächen für Batteriespeicher interessant, die in räumlicher Nähe zu großen Wind- und Solarparks liegen, um den “grünen” Strom direkt zu speichern bzw. zu vermarkten. Aktuell sind hier allerdings noch gewisse rechtliche Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen “grünem Strom” aus dem EEG-Regime und “grauem Strom” aus dem Stromnetz zu überwinden. Diesbezüglich sieht das Solarpaket I zwar eine (beschränkte) Aufhebung des Ausschließlichkeitsprinzips für Speicheranlagen vor (indem beispielsweise die Ausschließlichkeit nur monatlich gewährleistet werden muss und ein flexibler monatlicher Wechsel max. 5 x pro Jahr möglich sein möglich sein soll). Dennoch bestehen hier weiterhin (Rechts-)Unsicherheiten, insbesondere zur Einhaltung der Festlegungen der Bundesnetzagentur.

In wie weit sich Flächen für Batteriespeicher im Hinblick auf den Netzanschluss konkret eignen, lässt sich immer erst durch ein entsprechendes Netzanschlussbegehren bei dem betreffenden Netzbetreiber in Erfahrung bringen. Hierfür sind die erforderlichen Formulare beim jeweiligen Netzbetreiber einzureichen. Diese werden im Nachgang geprüft und es erfolgt ggf. eine positive Netzanschlusszusage durch den Netzbetreiber.

Flächen für Batteriespeicher verpachten - Großspeicher BESS

Genehmigungsfähigkeit am vorgesehenen Standort

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Genehmigungsfähigkeit am betreffenden Standort. Aktuell lässt sich sagen, dass der rechtliche Rahmen für die Genehmigung von Batteriespeichern / Großspeichern mangels praktischer Erfahrungen noch nicht so detailliert definiert ist, wie es beispielsweise für EE-Erzeugungsanlagen (PV- oder Windkraftanlagen) der Fall ist. Hier wird sich unserer Einschätzung nach in den nächsten Jahren nach und nach eine belastbare Genehmigungspraxis entwickeln, die die Rahmenbedingungen konkret definieren wird.

Grundsätzlich sollte zunächst einmal davon ausgegangen werden, dass Batteriespeicher als bauliche Anlagen in der Regel eine Baugenehmigung benötigen (ggf. auch BImSchG-Verfahren). Empfehlenswert ist in diesem Zusammenhang eine frühzeitige Abstimmung mit der zuständigen Genehmigungsbehörde, um das passende Antragsverfahren zu wählen und weitere wichtige Klärungen im Vorfeld herbeizuführen. Je nachdem, ob ein Batteriespeicher / Großspeicher im bauplanungsrechtlichen Innenbereich, dem bauplanungsrechtlichen Außenbereich oder in einem Gewerbegebiet geplant wird, sind letztlich unterschiedliche Anforderungen zu beachten.

Beispielsweise genießen Flächen für Batteriespeicher im Außenbereich aktuell keine ausdrückliche Privilegierung, könnten aber u.U. als Vorhaben der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität über § 35 Abs. 1 Nr. Baugesetzbuch als privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich zu betrachten sein. Solche und vergleichbare Fragestellungen gilt es im Vorfeld der Projektentwicklung zu klären, um ein erfolgreiches Genehmigungsverfahren zu durchlaufen!

Flächen verpachten für Batteriespeicher und Großspeicher

Vertragliche Regelungen bei der Flächenverpachtung

Die vertraglichen Regelungen zur Flächenverpachtung spielen eine wesentliche Rolle bei der Projektentwicklung von Batteriespeichern. Denn häufig finden wir Konstellationen vor, dass Projektentwickler nicht über geeignete Flächen für Batteriespeicher verfügen, während potenzielle Flächenbesitzer selber nicht an der (aufwendigen) Projektentwicklung und Finanzierung von Batteriespeichern interessiert sind. Somit gilt es, eine geeignete Schnittmenge zwischen beiden Partnern zu finden, die die unterschiedlichen Interessenslagen miteinander verbindet.

Diese Schnittmenge wird in der Regel über Pachtverträge erzielt, die das Zusammenspiel in geeigneter Weise rechtlich regeln und beiden Seiten die notwendige Sicherheiten geben (beispielsweise dem Verpächter hinsichtlich der monetären Zahlungen oder dem Pächter hinsichtlich der Nutzung der Fläche zum beabsichtigten Zweck). Konkret werden in Pachtverträgen unter anderem die folgenden Vereinbarungen getroffen:

  • Definition Vertragsgegenstand
  • Genaue Definition der beabsichtigten Nutzung (Errichtung, Betrieb, Leitungen, Zuwegung etc.)
  • Konkrete Benennung der Flächen
  • Grundbuch, Dienstbarkeiten, Dingliche Sicherung, Lageplan
  • Rechte und Pflichten von Verpächter und Pächter
  • Eigentumsrechte und Unterverpachtung
  • Pachtzinsen und Optionsprämien
  • Vertragslaufzeiten inkl. Verlängerungsoptionen
  • Finanzierungsfragen und mögliche Vertragsübertragungen
  • Haftungsfragen

Stromspeicher und Verbundkraftwerke

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Baukostenzuschuss für Speicheranlagen

Bei der Projektentwicklung von Flächen für Batteriespeicher sollte der sogenannte Baukostenzuschuss beachtet werden. Hierbei handelt es sich um eine etwaige Zahlung des Anschlussnehmers an den Netzbetreiber für die Vorhaltung der Anschlusskapazität bzw. für die ggf. notwendige Netzverstärkung. Der Baukostenzuschuss ist nicht gleichzusetzen mit den Netzanschlusskosten, die grundsätzlich verursachergerecht durch den Anschlussnehmer zu leisten sind.

Aktuell ist die Rechtslage beim Baukostenzuschuss nicht final geklärt. In wie weit ein Baukostenzuschuss bei Stromspeichern letztlich zu leisten ist und wie hoch der Baukostenzuschuss zu bemessen ist, wird vss. erst eine finale Klärung durch den Bundesgerichtshof hervorbringen. Hier gilt es die weiteren Entwicklungen abzuwarten und entsprechende Vorbehalte hinsichtlich des Baukostenzuschusses seitens des Anschlussnehmers wirksam zu hinterlegen. Aktuell bemüht sich die Politik darum, möglichst schnell faire und berechenbare Regelungen bezüglich des Baukostenzuschusses zu finden, so dass hier zumindest positive Signale vorliegen.


Projektentwicklung mit FAVEOS

Flächen für Batteriespeicher verpachten und Vorteile nutzen!

Für die Projektentwicklung von Batteriespeichern ist FAVEOS immer auf der Suche nach geeigneten Flächen für Batteriespeicher. Wir besichtigen mit Ihnen gemeinsamen den möglichen Standort, um die Eignung zu bewerten und ggf. die Projektentwicklung zu starten.

Wir klären, ob ein geeigneter und wirtschaftlicher Netzanschluss in räumlicher Nähe zu Ihrer Fläche möglich ist und unterbreiten Ihnen ein attraktives Pachtangebot. Unsere Experten stellen ein für den Standort geeignetes, individuelles technisches Anlagenkonzept zusammen und übernehmen das Genehmigungsverfahren. Im Anschluss kümmern wir uns um die Projektfinanzierung, den Bau des Batteriespeichers sowie den Betrieb und Service der Anlage.


FAVEOS als STARKER Partner

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Kommen Sie gerne auf uns zu, um gemeinsam an der Energiewende in Deutschland zu arbeiten. Zögern Sie nicht, wenn Sie geeignete Flächen für ein Speicherprojekt haben!

Unsere Experten stehen Ihnen gerne hilfreich und beratend zur Seite, so dass wir gemeinsam Ihren Standort entwickeln können!

Lassen Sie uns den Dialog starten und die Zukunft gestalten! Das FAVEOS Team freut sich auf eine fruchtbare Zusammenarbeit, um eine nachhaltige Wertschöpfung mit Ihnen zu entwickeln! Hier können Sie direkt Kontakt zu FAVEOS aufnehmen. Gerne besprechen wir mit Ihnen, welche Möglichkeiten sich für uns gemeinsam bieten!


Weitere Infos über FAVEOS und unsere Projekte

BESS Energiespeicher

In diesem Beitrag beschreiben wir, welche Rolle BESS Energiespeicher für die Energiewende in Deutschland einnehmen.

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Hier geben wir Ihnen Informationen über FAVEOS und unsere Expertise aus mehr als 25 Jahren Projektentwicklung im Bereich der Erneuerbaren Energien