Netzentgelte für Batteriespeicher – FAVEOS unterstützt Unternehmensallianz

09.07.25

Großbatteriespeicher & Netzentgeltsystematik bis 2034

Vorschlag mit 3-Stufen-Modell

Die Netzentgelte für Batteriespeicher sind aktuell ein intensiv diskutiertes Thema in der Batteriespeicher-Branche. Die Netzgeltentbefreiung für netzgekoppelte Batteriespeicher wurde zwar in der letzten EnWG-Novelle von 2026 bis August 2029 verlängert und somit ein gewisser Zeitraum der Planungssicherheit erreicht. Danach könnten aber Netzentgelte für Batteriespeicher anfallen, was die Planungs- und Investitionssicherheit negativ beeinflussen und somit den notwendigen Ausbau von Speicherkapazitäten erheblich ausbremsen würde. Vor dem Hintergrund dringend benötigter Speicherkapazitäten im Sinne der Energiewende würde die Investitionsdynamik hierdurch erheblich ausgebremst, was letztlich die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung negativ beeinflusst.

Vor diesem Hintergrund hat sich FAVEOS einer Unternehmensallianz aus Herstellern, Projektentwicklern und Vermarktern angeschlossen, die sich aktiv an dem von der Bundesnetzagentur durch ein „Diskussionspapier zur Rahmenfestlegung der allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom“ angestoßenen Prozess beteiligen wollen. Die Unterzeichner der Initiative begrüßen einen ergebnisoffenen Diskussionprozess der Bundesnetzagentur zum Thema Netzentgelte und möchten sich hierbei aktiv mit zielführenden Beiträgen beteiligen. Unserer Initiative ist es dabei wichtig, insbesondere auf die Risiken einer Netzentgeltbelastung für den für die Energiewende so wichtigen Markthochlauf von Batteriespeichern hinzuweisen. Denn ein Ausbremsen des Ausbaus von Speicherkapazitäten gefährdet unweigerlich auch die Ziele der angestoßenen Energiewende.

Die Unterzeichner der Unternehmensallianz sprechen sich für eine Verlängerung der besonderen Behandlung von Batteriespeichern bei der Netzentgeltsystematik aus, um einerseits den Hochlauf von Batteriespeichern für das Stromsystem und andererseits den Erhalt und Ausbau von Herstellungskapazitäten in Deutschland abzusichern. Im Hinblick auf die Netzentgelte schlägt unsere Unternehmensallianz ein 3-Stufen Modell vor. Dieses sieht eine Verlängerung der Befreiung von Netzentgelten für Batteriespeicher bis 2034 vor. Danach soll eine mittel- bis langfristig angelegte, praxisnahe Eingliederung von Batteriespeichern in die Netzentgeltsystematik angestrebt werden.

Netzentgelte für Batteriespeicher erst ab 2024 fordert Unternehmensallianz
Netzentgelte für Batteriespeicher erst ab 2034

Unternehmensallianz schlägt 3-Stufen-Modell vor

Befreiung der Netzentgelte bis 2034 zur Planungssicherheit!

Der Ausbau von Großbatteriespeichern steht in Deutschland noch am Anfang. Aktuell sind knapp 3 GW Speicherleistung im Netz. Die avisierten Zielkorridore bewegen sich allerdings laut Szenariorahmen zum Netzentwicklungsplan 2037/2045 bis zum Jahr 2037 im Szenario A bei 41,1 GW und im Szenario C bei 94,1 GW. Das sind ambitionierte Ziele, die nur erreicht werden können, wenn der Speicherhochlauf nicht eingebremst wird, sondern positive Rahmenbedingungen erhält!

Eine Belastung durch Netzentgelte für Batteriespeicher ab 2029 steht den ambitionierten Zielen deutlich entgegen, da die Investitionsdynamik in Batteriespeicher eingebremst würde, Geschäftsmodelle nicht nachhaltig betrieben werden können und die volatile Stromerzeugung aus Solar- und Windenergie nicht optimal genutzt würde. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Unternehmensallianz ein 3-Stufen-Modell für die Netzentgelte:

  1. Kurz- bis mittelfristig: Verlängerung der bestehenden Netzentgeltbefreiung bis 2034, zur Wahrung von Investitionssicherheit und Planungskonsistenz.
  1. Mittelfristig: Entwicklung differenzierter, netzdienlichkeitsbasierter Rabattformen unter Berücksichtigung standardisierter Bewertungsmaßstäbe.
  1. Langfristig: Integration von Speichern in eine verursachungsgerechte Netzentgeltsystematik, jedoch mit differenzierter Berücksichtigung ihrer vielfältigen systemischen Wirkungen.
Unternehmensallianz Netzentgelte für Batteriespeicher 2034
Netzentgelte 2034: Unternehmensallianz u.a. mit FAVEOS & PowerWerker

Netzentgelte für Batteriespeicher aussetzen

und Flexibilität als Systemwert anerkennen

Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass Belastungen für Flexibilitätsoptionen abgebaut werden sollen. Auf dieser Basis ist eine Sonderbehandlung von Batteriespeichern, vor allem auch durch eine weitgehende oder vollständige Netzentgeltbefreiung, nicht nur sinnvoll, sondern aus Sicht von Investoren sowie Netzbetreibern und im Rahmen regulatorischer Anforderungen zwingend geboten.

Eine besondere Behandlung von Batteriespeichern in der Netzentgeltsystematik ist unserer Ansicht nach aus energiewirtschaftlicher, regulatorischer, und systemischer Perspektive absolut gerechtfertigt. Denn Batteriespeicher stellen aktuell die einzige Komponente des Stromsystems dar, deren Ausbau rein marktbasiert erfolgt. Ohne Investitionszuschüsse oder privilegierte Einspeisevergütungen! In einem zunehmend dezentralen und volatilen Stromsystem mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien erfüllen Batteriespeicher damit eine unverzichtbare Rolle für Flexibilität, Versorgungssicherheit, und Systemstabilität. Hervorzuheben ist aus Sicht der Unternehmensallianz auch mit Blick auf die Netzentgelte vor allem die Dreifachfunktion von Batteriespeichern:

  1. Marktdienlichkeit durch Teilnahme an Stromhandelsmärkten mit damit einhergehender Glättung von Preisvolatilitäten.
  1. Systemdienlichkeit durch Bereitstellung von Regelleistungsprodukten, welche die Frequenz stabilisieren.
  1. Netzdienlichkeit durch Reduktion von Netzbelastungen, so dass Redispatch-Kosten gesenkt werden können.

Diese Multifunktionalität von Batteriespeichern ist aus unserer Sicht ein deutlicher Vorteil gegenüber klassischen Verbrauchern und Erzeugern. Das sollte sich auch in der Betrachtung der Netzentgelte widerspiegeln! Demgegenüber würde u.E. ein pauschales Netzentgelt, insbesondere ein arbeitspreisbasiertes, die wirtschaftlich optimale Betriebsweise von Großbatteriespeichern gefährden und Zielkonflikte zwischen ihren verschiedenen Wirkebenen erzeugen.

Aktuell ermöglichen Marktdienlichkeit und Systemdienlichkeit eine tragfähige, subventionsfreie Investitionsgrundlage für Batteriespeicher-Projekte. Eine zusätzliche Belastung durch Netzentgelte würde dieses Gleichgewicht empfindlich stören und Endverbraucher zusätzlich belasten. Insbesondere da es bis heute keine standardisierten Kriterien gibt, um netzdienliches Verhalten objektiv zu bewerten. Diesbezüglich wirkt die bestehende, vollständige Netzentgeltbefreiung bis 2029 faktisch als indirekte Investitionssicherheit für Batteriespeicher-Projekte. Ihre Abschaffung würde ein hohes Maß an Unsicherheit in der Branche als auch im Rahmen der Energiewende erzeugen.

Stromspeicher für Unternehmen mit PV Anlagen FAVEOS
Netzentgelte für Batteriespeicherprojekte erste ab 2034

Netzentgelte für Batteriespeicher

Das Fazit der Unternehmensallianz

Die Ausgestaltung der Netzentgelte ist entscheidend für tragfähige Batteriespeicher-Konzepte. Ein zukünftiges System der Netzentgelte für Batteriespeicher sollte sich durch Transparenz, Anreizkompatibilität und Entwicklungsoffenheit auszeichnen. Aus diesem Grund spricht sich die Unternehmensallianz für ein dreistufiges Modell aus, das eine anschlussfähige und durchdachte Erarbeitung einer potenziellen Netzentgeltsystematik für Batteriespeicher beinhaltet.

Wichtig hierbei ist, dass zunächst der Hochlauf der wichtigen Flexibilitätsoption durch Batteriespeicher erreicht wird, bevor dieser durch Netzentgelte im Keim erstickt wird. Es müssen in der Perspektive Anreize für die volkswirtschaftlich dienlichste Betriebsweise geschaffen werden. Analog zu Strom- und Regelleistungsmärkten sollten dabei netzdienliche Leistungen durch gezielte Vergütungssysteme incentiviert und nicht durch Entgeltsanktionen erzwungen werden.

FAVEOS unterstützt die Unternehmensallianz! Die komplette Stellungnahme der Unternehmensallianz zur Ausgestalltung der Netzentgelte für Batteriespeicher stellen wir Ihnen nachfolgend bereit:

Vorstand Wenhai Wang über FAVEOS und Erneuerbare Energien

Wenhai Wang über Batteriespeicher für Solarparks
FAVEOS Vorstand Wenhai Wang

„Seitens FAVEOS freuen wir uns, bei der Unternehmensallianz dabei zu sein, um den Prozess der Netzentgelte für Batteriespeicher in Deutschland sinnvoll zu begleiten! Um die Ziele der Energiewende zu erreichen, ist der schnelle und nachhaltige Aufbau von Speicherkapazitäten unabdingbar. Das braucht allerdings verlässliche, belastbare und attraktive Rahmenbedingungen. Diese gemeinsam mit allen Beteiligten zu erreichen, ist das Ziel von FAVEOS!

FAVEOS versteht sich als Projektentwickler für Großbatteriespeicher. Wir suchen und entwickeln Flächen, um Großbatteriespeicher mit STARKEN Partnern zu realisieren. Mit unserem Joint Venture PowerWerker organisieren wir dabei nicht nur den Bau unserer eigenen Batteriespeicher-Projekte, sondern stehen als EPC Anbieter auch für Drittprojekte zur Verfügung. Somit bieten wir ein umfassendes Paket von der initialen Flächenakquise über die Planung und den Bau bis hin zum erfolgreichen Anlagenbetrieb!“

The Future of Energy mit FAVEOS

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FAVEOS verfügt über langjährige Expertise in der Projektentwicklung und im Anlagenbau. Wir agieren mit starken Partnern und sichern wirtschaftlich erfolgreiche Projekte. Wir wollen eine nachhaltige und gleichzeitig rentable Energiewirtschaft ermöglichen. Hierzu bauen wir auf unser starkes Partnernetzwerk in Deutschland und Ost-Asien. Wir arbeiten mit geprüften Lieferanten und hochwertigen Produkten, um unseren Kunden und Projekten eine langfristig ausgerichtete, effiziente Wertschöpfung zu ermöglichen.

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